Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern

Elektromagnetische Felder umgeben einen menschlichen Körper
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Für die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern wurde die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV) erlassen. Diese Verordnung dient dem Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch einwirkende elektromagnetische Felder. Mit der EMFV wurde die EU-Richtline 2013/35/EU in nationales Recht umgesetzt.

In der EMFV sind statische elektrische und statische magnetische Felder sowie zeitveränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in einem Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz geregelt. Zur Beurteilung sind in der EMFV frequenzabhängige Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen aufgeführt.

Zur Konkretisierung der Anforderungen der EMFV finden die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) Anwendung.

Die TREMF gliedert sich in die Anwendungsbereiche

  • TREMF NF     0 Hz bis 10 MHz,
  • TREMF HF     100 kHz bis 300 GHz,
  • TREMF           Magnetresonanzverfahren.

Arbeitgebende können bei Einhaltung der entsprechenden TREMF davon ausgehen, dass die Anforderungen der EMFV erfüllt sind. Werden andere Beurteilungswege gewählt, muss damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz erreicht werden.

Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen

Expositionsgrenzwerte (EGW)

Expositionsgrenzwerte im Sinne der EMFV sind maximal zulässige Werte für eindeutig wissenschaftlich nachgewiesene Wirkungen auf den menschlichen Körper. Eine unmittelbare Überprüfung der Einhaltung am Arbeitsplatz ist durch Messungen meistens nicht möglich. Unterschieden werden Expositionsgrenzwerte für sensorische und gesundheitliche Wirkungen.

EGW für sensorische Wirkungen

Bei Überschreitung dieser Expositionsgrenzwerte können reversible Stimulationen von Sinneszellen (Magnetophosphene, Schwindel, Übelkeit oder metallischer Geschmack) und thermoplastische Effekte (Mikrowellenhören) auftreten.

EGW für gesundheitliche Wirkungen

Bei Überschreitung dieser Expositionsgrenzwerte können je nach Frequenz eine gesundheitsschädliche Gewebeerwärmung oder eine Stimulation von Muskel- und Nervengewebe auftreten.

Auslöseschwellen (ALS)

Auslöseschwellen im Sinne der EMFV sind unter Berücksichtigung der Expositionsgrenzwerte festgelegte Werte von direkt messbaren physikalischen Größen. Die Auslöseschwellen sind den entsprechenden Expositionsgrenzwerten zugeordnet. Die Einhaltung der Auslöseschwellen bedeutet, dass die jeweiligen EGW eingehalten werden.

Je nach Frequenzbereich und Feldart werden folgende ALS unterschieden:

1. Frequenzbereich 0 Hz ≤ f ≤ 10 MHz

  • elektrisches Feld
    • untere ALS (Vermeidung direkter Wirkungen)
    • obere ALS (Vermeidung indirekter Wirkungen)
  • magnetisches Feld
    • untere ALS (Vermeidung reversibler sensorischer Wirkungen)
    • obere ALS (Vermeidung gesundheitlicher Wirkungen)

2. Frequenzbereich 100 kHz ≤ f ≤ 300 GHz

  • elektromagnetisches Feld
    • ALS zur Vermeidung thermischer Wirkungen

Im Teil 2 der TREMF sind in den Tabellen A1.7 bis A1.24 die Expositionsgrenzwerte und die Auslöseschwellen aufgeführt.