Stichwortverzeichnis
Beleuchtung
Die Beleuchtung beeinflusst durch ihre Qualität die Sehleistung, die Arbeitssicherheit sowie das Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie soll das mühelose Erkennen der im Arbeitsbereich angeordneten Objekte ermöglichen, Gefahrensituationen erkennbar machen, die Aufmerksamkeit fördern und vorzeitige Ermüdung entgegenwirken. Mit steigender Beleuchtungsstärke wird sowohl die Sehleistung als auch die Aufmerksamkeit, Wachsamkeit und Konzentration erhöht. LED-Beleuchtungen in Arbeitsstätten unterliegen den gleichen Anforderungen wie jede andere Beleuchtungsanlage auch.
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten Regel ASR A3.4 "Beleuchtung" (Link:BAuA) sind die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten konkretisiert. In den Anhängen der ASR A3.4 (Link: BAuA) werden in Tabellen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten mit ihren Sehaufgaben Mindestwerte unter anderem für die Beleuchtungsstärke und der Farbwiedergabe benannt.
Hier Beispiele:
Tätigkeiten | Beleuchtungsstärke in Lux | Farbwiedergabe Index |
---|---|---|
Schreiben, Lesen, | 500 | 80 |
Anreißen, Kontrolle | 750 | 60 |
Wir beraten Sie zu:
- Beleuchtungsfragen wie erforderliche Beleuchtungsstärken, geeignete Leuchtmittel, Anordnung der Leuchten und wirtschaftliche Gesichtspunkte
- Nutzung von Tageslicht durch Fenster und Dachoberlichtflächen
- Nicht visuelle Wirkung von Licht
- Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme
Wir führen durch:
- exemplarische Beleuchtungsmessungen am Arbeitsplatz entsprechend der Normen
Weiterführende Informationen und Downloads
- DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" (Link: DGUV)
- DGUV Information 215-211 "Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund" (Link: DGUV)
- DGUV Information 215-220 "Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen" (Link: DGUV)
- DGUV Information 211-041 "Sicherheits- und Gesundheitsschutz Kennzeichnung"