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431. § 41 Inkrafttreten  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 41 Inkrafttreten Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1996 in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften …  
432. § 40 Ordnungswidrigkeiten  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 40 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig…  
433. § 39 Prüfnachweis  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 39 Prüfnachweis § 39 (1) Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Der Prüfnachweis muss enthalten: Datum und…  
434. § 38 Prüfumfang  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 38 Prüfumfang Die wiederkehrenden Prüfungen müssen sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der…  
435. § 37 Wiederkehrende Prüfungen  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 37 Wiederkehrende Prüfungen § 37 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser…  
436. § 36 Durchgangsverkehr  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 36 Durchgangsverkehr Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Schmalgänge nicht für den Durchgangsverkehr benutzt werden. Zurück zur Übersicht  
437. § 35 Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 35 Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern § 35 (1) Mit Regal- und Kommissionierstaplern darf nicht in Schmalgänge eingefahren werden, in denen sich…  
438. § 34 Nebenarbeiten  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 34 Nebenarbeiten § 34 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für Nebenarbeiten in Schmalgängen Einrichtungen vorhanden sind, mit denen die Schmalgänge…  
439. § 33 Aufenthalt von Fußgängern  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 33 Aufenthalt von Fußgängern § 33 (1) Der Unternehmer hat Versicherte, die Schmalgänge zu Lager- oder Nebenarbeiten aus betrieblichen Gründen betreten…  
440. § 32 Kennzeichnung von Zugangsverboten  
DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 32 Kennzeichnung von Zugangsverboten Der Unternehmer hat Zugangsverbote für Fußgänger kenntlich zu machen. Durchführungsanweisungen zu § 32: Die Forderung…  
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