Beleuchtung von Verkehrswegen
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Beleuchtung von Verkehrswegen:
Verkehrswege sind gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung“ ausreichend zu beleuchten.
Störende Blendung oder Reflexionen sind zu minimieren. Blendung, die zu Unfällen führen kann, muss vermieden werden.
Art der Arbeitsstätte, Verkehrswege | Nennbeleuchtungsstärke in Lux |
---|---|
In Gebäuden | |
für Personen | 50 |
für Personen und Fahrzeuge | 100 |
Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege | 100 |
Verladerampen | 150 |
automatische Fördereinrichtungen oder Transportbänder im Bereich von Verkehrsanlagen | 100 |
Im Freien | |
Tagebau | 20 |
Lagerplätze im Arbeitsbereich für Stückgut | 50 |
betriebliche Verkehrszonen im Freien (ohne Werkstraßen) | 20 |
Umschlagplätze | 50 |
Tabelle: Nennbeleuchtungsstärken gemäß ASR A 3.4