Beleuchtung von Verkehrswegen

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Beleuchtung von Verkehrswegen:

Verkehrswege sind gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung“ ausreichend zu beleuchten.

Störende Blendung oder Reflexionen sind zu minimieren. Blendung, die zu Unfällen führen kann, muss vermieden werden.

Art der Arbeitsstätte, VerkehrswegeNennbeleuchtungsstärke in Lux
In Gebäuden 
für Personen50
für Personen und Fahrzeuge100
Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege100
Verladerampen150
automatische Fördereinrichtungen oder Transportbänder
im Bereich von Verkehrsanlagen
100
Im Freien 
Tagebau20
Lagerplätze im Arbeitsbereich für Stückgut50
betriebliche Verkehrszonen im Freien (ohne Werkstraßen)20
Umschlagplätze50

Tabelle: Nennbeleuchtungsstärken gemäß ASR A 3.4