Vorwort
Die Lichtbogenschweißverfahren sind als Fügetechnologie für verschiedene metallische Werkstoffe weit verbreitet. Neben Vorteilen wie Stoffschlüssigkeit, Flexibilität, Energie- und Kosteneffizienz bringen die Lichtbogenverfahren aber auch gesundheitliche Gefährdungen für die schweißenden Personen und andere Beschäftigte im Gefahrenbereich („Bystander“) mit sich. Das sind unter anderem gesundheitliche Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Verbrennungen, elektrische Durchströmung des Körpers, Hautschädigungen oder Schädigung des Gehörs. Die Quellen dieser Gefährdungen sind der Lichtbogen selbst,
elektrischer Strom, Lichtbogenstrahlung, thermische Energie, Lärm, Gefahrstoffe, etc.
Bei den im Bereich des Lichtbogens freigesetzten Gefahrstoffen wird unterschieden zwischen partikelförmigen und gasförmigen Gefahrstoffen.
„Schweißrauche“ sind nach Definition der TRGS 528 nur die bei schweißtechnischen Arbeiten entstehenden partikelförmigen Stoffe. Die Zusammensetzung der partikelförmigen Emissionen ist hauptsächlich von der Zusammensetzung der verwendeten Zusatzwerkstoffe abhängig.
Gasförmige Gefahrstoffe sind die bei schweißtechnischen Arbeiten entstehenden oder eingesetzten Gase, zum Beispiel Stickoxide, Ozon, Kohlenstoffmonoxid, Aldehyde, Kohlenstoffdioxid oder Wasserstoff.
Die Menge und die chemische Zusammensetzung der entstehenden Gefahrstoffe hängt von vielen Variablen ab − im Wesentlichen aber vom Schweißprozess selbst.
Der Umgang mit den Gefährdungen durch Schweißrauche, denen schweißende Personen und weitere Beschäftigte bei schweißtechnischen Arbeiten ausgesetzt sein können, ist Gegenstand dieser DGUV Information.