DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
Anlage 1
Zu § 2 Abs. 1:
Staatliche Arbeitsschutzvorschriften, in denen vom Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffende Maßnahmen
näher bestimmt sind, sind – in ihrer jeweils gültigen Fassung – insbesondere:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
• Baustellenverordnung (BaustellV),
• Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
(Anmerkung: Mit Übernahme der Regelungsinhalte in die Arbeitsstättenverordnung ist die Bildschirmar-
beitsverordnung am 3. Dezember 2016 außer Kraft getreten),
• Biostoffverordnung (BioStoffV),
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
• Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV),
• Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV),
• PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
• Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),
• Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV).
Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend.
Der gesetzliche Auftrag der Unfallversicherungsträger zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gilt auch für Unternehmer und Versicherte, die nicht unmittelbar durch die Anwendungsbereiche der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
erfasst sind.