DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"
§ 6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Durchführungsanweisungen zu § 6:
Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers. Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese
benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass dass bei einer Fahrerkabine
- die Türen geschlossen,
- Bügeltüren geschlossen,
- Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht oder
- Fahrersitzgurte angelegt.
werden.